Daniel Wünsch Versorgungswerk-Kompass
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Für Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz und im Saarland

Wie gut kennen Sie Ihr ärztliches Versorgungswerk wirklich?

Regelalter, Abschläge und Berufsunfähigkeit unterscheiden sich je nach Versorgungswerk und persönlichem Verlauf. Der Kompass hilft Ihnen, Ihre Standmitteilung zu lesen, offene Fragen zu erkennen und die nächsten Schritte zu sortieren.

Zum Rentenrechner mit drei Angaben ↓

5/ 10

5 von 10: Sie kennen wahrscheinlich die Grundzüge. Der Kompass ordnet die entscheidenden Regeln und markiert, welche persönlichen Zahlen noch fehlen.

Schritt 1 Ihrer Einordnung

Welches Versorgungswerk ist zuständig?

Rheinland-Pfalz
Drei Kammerbezirke, drei Versorgungseinrichtungen

Die berufliche Tätigkeit beziehungsweise der Kammerbezirk entscheidet – nicht allein der Wohnort.

Ärztin und Berater betrachten gemeinsam Unterlagen auf einem Tablet
Ihr Vorteil: Orientierung ohne vollständigen Finanzordner
Die wichtigsten Fakten ansehen

Das Wesentliche zuerst

Fünf Hard Facts in 90 Sekunden

Diese fünf Punkte schaffen Orientierung. Die persönliche Leistung steht trotzdem erst in Ihrer Standmitteilung.

Mythos
42 %48 %

Das gesetzliche Rentenniveau ist keine persönliche Ersatzquote

BU-Definition

Die eigene Station ist nicht immer der Maßstab

Je nach Satzung kann entscheidend sein, ob irgendeine ärztliche Tätigkeit noch möglich ist.

Arbeitgeberwechsel 3

Monate können entscheidend sein

Die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung gilt grundsätzlich beschäftigungsbezogen.

Früherer Rentenbeginn 0,4 %

Pro Monat – in Trier und im Saarland

Ein früherer Bezug kann dort nach den veröffentlichten Regelungen dauerhaft kürzen. Andere Einrichtungen rechnen nach ihren eigenen Faktoren.

Ihre persönliche Einordnung

Welche dieser fünf Aussagen ist für Ihre Situation besonders relevant? Die Antwort zeigt, welche Unterlage wir im nächsten Schritt zuerst betrachten sollten.

Einkommen schützen

Was leistet die BU des Versorgungswerks?

Eine wichtige Basis – mit einer Definition, die sich deutlich von einer privaten BU unterscheiden kann.

Versorgungswerk

Ärztlicher Beruf als Maßstab

  • Leistung nach der Satzung der zuständigen Einrichtung
  • häufig Prüfung, ob noch eine andere ärztliche Tätigkeit möglich ist
  • individuelle Leistung aus Anwartschaft und Satzungsformel
  • Gutachten und weitere formale Voraussetzungen möglich
Private BU

Vertrag kann die konkrete Tätigkeit prüfen

  • maßgeblich sind immer die konkreten Versicherungsbedingungen
  • leistungsstarke Bedingungen betrachten die zuletzt ausgeübte Tätigkeit
  • Leistungshöhe und Laufzeit werden vertraglich vereinbart
  • Gesundheitsprüfung und individuelle Annahmeentscheidung
Praxisfall

Keine Nachtdienste und kein Patientenkontakt mehr – besteht bereits ein Leistungsanspruch?

Eine Assistenzärztin kann krankheitsbedingt nicht mehr auf Station arbeiten. Medizinisch-wissenschaftliche oder gutachterliche Aufgaben wären aber noch möglich. Ob das Versorgungswerk bereits leistet, hängt dann von seiner konkreten BU-Definition ab. Genau hier zeigt sich, warum Satzung und private Bedingungen gemeinsam betrachtet werden sollten.

Ihre Absicherung im Mittelpunkt

Entscheidend ist nicht nur, ob eine BU-Leistung existiert, sondern ob sie Ihre laufenden Verpflichtungen in Ihrer konkreten beruflichen Situation zuverlässig abdeckt.

Ärztin prüft eine Standmitteilung an ihrem Arbeitsplatz

Die Standmitteilung ist der Anfang der Rechnung – nicht ihr Ende.

Ruhestand einordnen

Was leistet das Versorgungswerk im Alter?

Die Altersrente ist eine lebenslange satzungsmäßige Leistung. Ihre Höhe ergibt sich nicht pauschal aus dem Arztgehalt.

Mehr Beitrag bedeutet grundsätzlich mehr Anwartschaft.

Die genaue Wirkung bestimmt jedoch die Berechnungsformel Ihres Versorgungswerks. Deshalb ist die individuelle Standmitteilung unverzichtbar.

„Nicht die größte Hochrechnung ist die wichtigste Zahl. Entscheidend ist, was später nach Abgaben und Kaufkraftverlust für Ihr gewünschtes Leben verfügbar bleibt.“

Im aktuellen Beitrag „Rentenlücke 2026“ weiterlesen

Drei Angaben · ein verständlicher Vergleich

Mit 62, 65 oder 67 in Rente – was macht das aus?

Berufsstart, Rentenwunsch und heutiges Bruttogehalt: Vergleichen Sie die monatliche Modellrente und die Wirkung eines früheren Ruhestands. Eine Standmitteilung brauchen Sie dafür nicht.

Fiktive Modellrechnung für angestellte Ärzte · Referenz Saarland

Wir rechnen mit den Werten von 2026, durchgehend gleichem Gehalt und dem festen Beispieljahrgang 1985. Das ist eine Orientierung zum Zusammenspiel der drei Angaben, keine persönliche Rentenauskunft. Für Trier, Koblenz und die Bayerische Ärzteversorgung gelten andere Berechnungen.

In ganzen Jahren. Im Modell beginnt damit auch die Beitragszahlung ins Versorgungswerk. Regulär mit 67. Für jeden früheren Monat beträgt der Abschlag im Saarland-Modell 0,4 % – dauerhaft. Monatsbrutto aus einer Anstellung, kein Praxisumsatz. Dieses Gehalt wird vereinfachend für das gesamte Berufsleben angesetzt. Frühere niedrigere Gehälter oder Teilzeit können das Ergebnis deutlich verändern.
Die Berechnung aktualisiert sich direkt. Ihre Eingaben bleiben in dieser geöffneten Seite.
Rechenweg, Annahmen und Quellen

Dieses Beispiel verwendet das Versorgungswerk der Ärztekammer des Saarlandes als feste Referenz. Die Regionsauswahl weiter oben erläutert die jeweilige Einrichtung; sie schaltet die Rechenbasis nicht um.

  1. Beiträge: 18,6 % des Monatsbruttos, höchstens aus 8.450 €. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil werden zusammen berücksichtigt. Der Monatsbeitrag wird auf Cent gerundet.
  2. Rentenaufbau: Jahresbeitrag geteilt durch 18.860,40 € ergibt den Beitragsquotienten. Pro vollem Modelljahr werden 109,86 € × Quotient × Altersmultiplikator zur monatlichen Rente addiert. Der Multiplikator beträgt bis 57 Jahre 1,00 und sinkt anschließend je Altersjahr um 0,02. Gezählt werden volle Jahre vom Einstiegsalter bis unmittelbar vor dem Rentenalter.
  3. Fester Modelljahrgang 1985: Der Generationenabzug beträgt hier 6 % (20 × 0,3 Prozentpunkte). Ihr Geburtsjahr wird nicht erfragt. Ein anderer Jahrgang verändert die tatsächliche Rente; diese Vereinfachung hält den Rechner bei drei Eingaben.
  4. Früherer Beginn: Auf die bis dahin aufgebaute Modellrente wirken zusätzlich 0,4 % Abschlag je Monat vor 67. Die nach dem Wunschalter fehlenden Beiträge werden nicht mitgezählt.

Gehalt, Beitragsgrenze und Steigerungsbetrag bleiben im gesamten Modell auf dem Stand 2026. Auch vergangene Jahre werden nur fiktiv nach diesen Regeln bewertet. Auszeiten, frühere Gehaltsverläufe, Wechsel des Versorgungswerks, Sonderzahlungen, historische Dynamisierungen, Versorgungsausgleich und weitere Renten fehlen. Künftige Rentenanpassungen und Inflation werden nicht prognostiziert; der Betrag ist keine kaufkraftbereinigte Zukunftsrente. Die echte Anwartschaft kann erheblich abweichen.

Beitragswerte und Steigerungsbetrag 2026 ↗ · Satzung, §§ 13, 18 und 20 ↗ · Regeln zur vorgezogenen Altersrente ↗

Quellen geprüft am 16.09.2026. Die Berechnung erfolgt lokal im Browser. Der freiwillige Download speichert nur auf Ihrem Gerät; beim Terminlink werden keine Rechnerangaben übertragen.

Standmitteilung vorhanden? Diese vier Werte ergänzen das Modell.

Notieren Sie die bereits erworbene monatliche Bruttorente, die Hochrechnung mit ihren Beitragsannahmen, Ihre persönliche Regelaltersgrenze und die ausgewiesene BU-Leistung. Damit lässt sich die Modellrechnung im Gespräch durch Ihre tatsächlichen Werte ersetzen.

Vom Modell zu Ihrer echten Versorgung

Ihr Wunschalter steht. Jetzt machen wir Ihre Planung persönlich.

Im persönlichen Termin ersetzen wir die Modellannahmen durch Ihre tatsächlichen Werte. Wir klären, was nach Abgaben verfügbar bleiben kann und wie zusätzliche Vorsorge, Investments und Einkommensschutz zu Ihrem Wunschruhestand passen. Noch keine Standmitteilung zur Hand? Wir besprechen zuerst Ihre Ziele und die nächsten Schritte.

01Ihre echte Anwartschaft einsetzenStandmitteilung lesen und Hochrechnung nachvollziehbar einordnen.

02Persönliche Einflussfaktoren einordnenAbgaben, Kaufkraft und weitere Alterseinkünfte auf dieselbe Basis bringen.

03BU und Vermögensaufbau danebenlegenErkennen, was bereits trägt und wo wirklich Handlungsbedarf besteht.

Für Ihre persönliche Einordnung

Ihre Unterlagen helfen – sobald sie zur Hand sind

Standmitteilung und letzte Gehaltsabrechnung helfen bei der persönlichen Berechnung. Sie können den ersten Termin auch ohne Unterlagen buchen: Wir klären Ihre Ziele und was dafür noch benötigt wird.

0 von 5 Unterlagen markiert

Bei einem Arbeitgeberwechsel zusätzlich hilfreich: Befreiungsbescheid und neuer Arbeitsvertrag. Es werden keine Daten über diese Seite übertragen.

Kurzer Abschlusscheck

Wie sicher fühlen Sie sich jetzt beim Thema Versorgungswerk?

Stellen Sie den Regler nach dem Kompass noch einmal spontan ein. Auch ein niedrigerer Wert ist hilfreich: Er zeigt, welche persönlichen Fragen jetzt sichtbar geworden sind.

5/ 10
Zu Beginn: 5/10 · jetzt: 5/10

Ihre Einschätzung ist unverändert. Der nächste Schritt ist, die allgemeinen Regeln mit Ihrer persönlichen Standmitteilung zu verbinden.

Die offene Frage nach diesem Überblick

Welche Zahl steht bei Ihnen wirklich?

Im Termin ordnen wir Ihre persönliche Anwartschaft, die ausgewiesenen Annahmen und die ergänzende Absicherung zu einem nachvollziehbaren Gesamtbild. Sie sehen zuerst die Fakten – und entscheiden anschließend in Ruhe, was für Sie relevant ist.

Ihre Einschätzung im Überblick 5/10 zu Beginn · 5/10 jetzt Ihre Standmitteilung liefert die Ausgangswerte; persönliche Abgaben, weitere Versorgungsbausteine und der gewünschte Rentenbeginn ergeben anschließend das Gesamtbild.
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Kein Upload nötig · Erstgespräch auch ohne Unterlagen · Termin selbst wählen

Zum Nachlesen

Häufige Fragen

Kurze Antworten zum späteren Nachlesen.

Bin ich automatisch von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit?

Nein. Die Befreiung muss unter den gesetzlichen Voraussetzungen beantragt werden und gilt grundsätzlich für die konkrete Beschäftigung.

Wie hoch wird meine Altersrente?

Der Rechner zeigt mit drei Angaben eine fiktive Bruttorente und den Vergleich verschiedener Rentenalter im Saarland-Modell. Ihre tatsächliche Rente hängt von Ihrem Versorgungswerk, Geburtsjahr und vollständigen Beitragsverlauf ab. Maßgeblich ist die persönliche Auskunft Ihrer Einrichtung.

Brauche ich zusätzlich eine private BU?

Das ist keine pauschale Ja-Nein-Frage. Verglichen werden sollten BU-Definition, Leistungshöhe, Beginn, Laufzeit und Ihre persönliche Einkommenslücke. Entscheidend sind die konkreten Bedingungen eines vorhandenen Vertrags.

Sind die ausgewiesenen Rentenwerte brutto oder netto?

Standmitteilungen weisen regelmäßig Bruttowerte aus. Für den persönlichen Vergleich müssen mögliche Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und der Kaufkraftverlust berücksichtigt werden.

Muss ich im nächsten Termin schon alles vollständig mitbringen?

Nein. Im ersten Gespräch können wir auch ohne Unterlagen Ihre Ziele klären. Für eine persönliche Berechnung helfen anschließend Standmitteilung und Gehaltsabrechnung; weitere Vorsorge- und Investmentunterlagen ergänzen das Gesamtbild.

Transparenz

Quellen & rechtliche Hinweise

  1. Deutsche Rentenversicherung: Rentenniveau und Rentenpaket 2025
  2. Deutsche Rentenversicherung: Werte 2026
  3. Deutsche Rentenversicherung: Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2026
  4. Deutsche Rentenversicherung: Beschäftigungsbezogene Befreiung für Mitglieder berufsständischer Einrichtungen
  5. § 6 SGB VI: Befreiung und Drei-Monats-Frist
  6. Bundesgesundheitsministerium: Krankenversicherungsbeiträge 2026
  7. § 229 SGB V: Renten berufsständischer Versorgungseinrichtungen als Versorgungsbezüge
  8. Verbraucherzentrale: Persönliche Kriterien, Kosten und Risiken bei werteorientierten Geldanlagen prüfen
  9. Internationaler Währungsfonds: Grundprinzipien islamischer Finanzmodelle
  10. Marburger Bund: TV-Ärzte/VKA, Entgelttabelle 2026
  11. Landesärztekammer Rheinland-Pfalz: Versorgungswerke
  12. Versorgungseinrichtung Trier: Satzung
  13. Versorgungseinrichtung Trier: vorgezogene Altersrente und Abschläge
  14. Versorgungseinrichtung Koblenz: Berufsunfähigkeitsrente
  15. Versorgungseinrichtung Koblenz: Satzung, §§ 26 und 28
  16. Versorgungseinrichtung Koblenz: Jahresrundschreiben 2024/2025
  17. Bayerische Ärzteversorgung: Beiträge und Leistungen
  18. Bayerische Ärzteversorgung: Gestaltungsoptionen und Abschlagstabelle
  19. Versorgungswerk Saarland: Berufsunfähigkeitsrente
  20. Versorgungswerk Saarland: Höhe der Leistungen
  21. Versorgungswerk Saarland: vorgezogene Altersrente und Abschläge
  22. Versorgungswerk Saarland: Beitrag und allgemeiner Steigerungsbetrag 2026
  23. Verbraucherzentrale: Private Berufsunfähigkeitsversicherung
  24. Daniel Wünsch: Rentenlücke 2026 in Trier

Die verlinkten Satzungen und Leistungsinformationen können geändert werden. Für eine individuelle Leistungsentscheidung ist ausschließlich die jeweils anwendbare aktuelle Fassung beziehungsweise die Entscheidung der zuständigen Einrichtung maßgeblich.