Regelaltersgrenze
Für jüngere Jahrgänge grundsätzlich der zentrale Richtwert
Bei den betrachteten Versorgungswerken in Rheinland-Pfalz und im Saarland liegt die Regelaltersgrenze für die junge Zielgruppe grundsätzlich bei 67.
Daniel Wünsch
Versorgungswerk-Kompass
Für Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz und im Saarland
Regelalter, Abschläge und Berufsunfähigkeit unterscheiden sich je nach Versorgungswerk und persönlichem Verlauf. Der Kompass hilft Ihnen, Ihre Standmitteilung zu lesen, offene Fragen zu erkennen und die nächsten Schritte zu sortieren.
Zum Rentenrechner mit drei Angaben ↓
5 von 10: Sie kennen wahrscheinlich die Grundzüge. Der Kompass ordnet die entscheidenden Regeln und markiert, welche persönlichen Zahlen noch fehlen.
Schritt 1 Ihrer Einordnung
Die berufliche Tätigkeit beziehungsweise der Kammerbezirk entscheidet – nicht allein der Wohnort.
Das Wesentliche zuerst
Diese fünf Punkte schaffen Orientierung. Die persönliche Leistung steht trotzdem erst in Ihrer Standmitteilung.
Regelaltersgrenze
Bei den betrachteten Versorgungswerken in Rheinland-Pfalz und im Saarland liegt die Regelaltersgrenze für die junge Zielgruppe grundsätzlich bei 67.
Je nach Satzung kann entscheidend sein, ob irgendeine ärztliche Tätigkeit noch möglich ist.
Die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung gilt grundsätzlich beschäftigungsbezogen.
Ein früherer Bezug kann dort nach den veröffentlichten Regelungen dauerhaft kürzen. Andere Einrichtungen rechnen nach ihren eigenen Faktoren.
Ihre persönliche Einordnung
Welche dieser fünf Aussagen ist für Ihre Situation besonders relevant? Die Antwort zeigt, welche Unterlage wir im nächsten Schritt zuerst betrachten sollten.
Einkommen schützen
Eine wichtige Basis – mit einer Definition, die sich deutlich von einer privaten BU unterscheiden kann.
Eine Assistenzärztin kann krankheitsbedingt nicht mehr auf Station arbeiten. Medizinisch-wissenschaftliche oder gutachterliche Aufgaben wären aber noch möglich. Ob das Versorgungswerk bereits leistet, hängt dann von seiner konkreten BU-Definition ab. Genau hier zeigt sich, warum Satzung und private Bedingungen gemeinsam betrachtet werden sollten.
Ihre Absicherung im Mittelpunkt
Entscheidend ist nicht nur, ob eine BU-Leistung existiert, sondern ob sie Ihre laufenden Verpflichtungen in Ihrer konkreten beruflichen Situation zuverlässig abdeckt.
Die Standmitteilung ist der Anfang der Rechnung – nicht ihr Ende.
Ruhestand einordnen
Die Altersrente ist eine lebenslange satzungsmäßige Leistung. Ihre Höhe ergibt sich nicht pauschal aus dem Arztgehalt.
Die genaue Wirkung bestimmt jedoch die Berechnungsformel Ihres Versorgungswerks. Deshalb ist die individuelle Standmitteilung unverzichtbar.
„Nicht die größte Hochrechnung ist die wichtigste Zahl. Entscheidend ist, was später nach Abgaben und Kaufkraftverlust für Ihr gewünschtes Leben verfügbar bleibt.“
Im aktuellen Beitrag „Rentenlücke 2026“ weiterlesenDrei Angaben · ein verständlicher Vergleich
Berufsstart, Rentenwunsch und heutiges Bruttogehalt: Vergleichen Sie die monatliche Modellrente und die Wirkung eines früheren Ruhestands. Eine Standmitteilung brauchen Sie dafür nicht.
Wir rechnen mit den Werten von 2026, durchgehend gleichem Gehalt und dem festen Beispieljahrgang 1985. Das ist eine Orientierung zum Zusammenspiel der drei Angaben, keine persönliche Rentenauskunft. Für Trier, Koblenz und die Bayerische Ärzteversorgung gelten andere Berechnungen.
Wählen Sie ein Alter für den direkten Vergleich. Alle Beträge sind monatliche Bruttorenten im selben Modell, bereits nach dem jeweiligen Abschlag.
Ab 8.450 € Monatsbrutto steigt der hier angesetzte Pflichtbeitrag nicht weiter. Mehr Gehalt erhöht daher in diesem Modell die Rente nicht. Freiwillige Beiträge sind nicht enthalten.
Dieses Beispiel verwendet das Versorgungswerk der Ärztekammer des Saarlandes als feste Referenz. Die Regionsauswahl weiter oben erläutert die jeweilige Einrichtung; sie schaltet die Rechenbasis nicht um.
Gehalt, Beitragsgrenze und Steigerungsbetrag bleiben im gesamten Modell auf dem Stand 2026. Auch vergangene Jahre werden nur fiktiv nach diesen Regeln bewertet. Auszeiten, frühere Gehaltsverläufe, Wechsel des Versorgungswerks, Sonderzahlungen, historische Dynamisierungen, Versorgungsausgleich und weitere Renten fehlen. Künftige Rentenanpassungen und Inflation werden nicht prognostiziert; der Betrag ist keine kaufkraftbereinigte Zukunftsrente. Die echte Anwartschaft kann erheblich abweichen.
Beitragswerte und Steigerungsbetrag 2026 ↗ · Satzung, §§ 13, 18 und 20 ↗ · Regeln zur vorgezogenen Altersrente ↗
Quellen geprüft am 16.09.2026. Die Berechnung erfolgt lokal im Browser. Der freiwillige Download speichert nur auf Ihrem Gerät; beim Terminlink werden keine Rechnerangaben übertragen.
Notieren Sie die bereits erworbene monatliche Bruttorente, die Hochrechnung mit ihren Beitragsannahmen, Ihre persönliche Regelaltersgrenze und die ausgewiesene BU-Leistung. Damit lässt sich die Modellrechnung im Gespräch durch Ihre tatsächlichen Werte ersetzen.
Zum Nachlesen
Kurze Antworten zum späteren Nachlesen.
Nein. Die Befreiung muss unter den gesetzlichen Voraussetzungen beantragt werden und gilt grundsätzlich für die konkrete Beschäftigung.
Der Rechner zeigt mit drei Angaben eine fiktive Bruttorente und den Vergleich verschiedener Rentenalter im Saarland-Modell. Ihre tatsächliche Rente hängt von Ihrem Versorgungswerk, Geburtsjahr und vollständigen Beitragsverlauf ab. Maßgeblich ist die persönliche Auskunft Ihrer Einrichtung.
Das ist keine pauschale Ja-Nein-Frage. Verglichen werden sollten BU-Definition, Leistungshöhe, Beginn, Laufzeit und Ihre persönliche Einkommenslücke. Entscheidend sind die konkreten Bedingungen eines vorhandenen Vertrags.
Standmitteilungen weisen regelmäßig Bruttowerte aus. Für den persönlichen Vergleich müssen mögliche Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und der Kaufkraftverlust berücksichtigt werden.
Nein. Im ersten Gespräch können wir auch ohne Unterlagen Ihre Ziele klären. Für eine persönliche Berechnung helfen anschließend Standmitteilung und Gehaltsabrechnung; weitere Vorsorge- und Investmentunterlagen ergänzen das Gesamtbild.